Entlohnung des Gutachters

Das Gutachtenhonorar wird nach dem individuellen Aufwand des jeweiligen Bewertungsfalls kalkuliert. Maßgeblich sind insbesondere Art, Umfang und Komplexität des Bewertungsobjekts sowie der erforderliche Recherche-, Prüfungs- und Dokumentationsaufwand. Für ein übliches Einfamilienhaus liegt das Honorar für ein Verkehrswertgutachten regelmäßig bei rund 3.000 € netto. Der konkrete Aufwand kann im Einzelfall hiervon abweichen.

 

Im Einzelnen sind folgende Leistungen includiert:

  • Erstberatungsgespräch zur Festlegung des Gutachtenzwecks
  • Ortsbesichtigung incl. Anfahrt 
  • Marktrecherchen
  • Wertermittlung und Dokumentation
  • zwei gebundene und gesiegelte Gutachtenexemplare

Sollten durch den Gutachter notwendige Informationen und Unterlagen wie Bodenrichtwertauskünfte, Baulasten- und sonstige Behördenauskünfte etc. beschafft werden, die  kostenpflichtig sind, so werden diese gegen Belegnachweis gesondert abgerechnet.

Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen? Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich helfe Ihnen gerne weiter!

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