Grundlage für Marktwertgutachten bildet in der Regel der
§194 BauGB. Hiernach wird der Marktwert durch den Preis bestimmt, der sich zum Bewertungsstichtag, im gewöhn-lichen Geschäftsverkehr erzielen lässt. Rechtliche Gegeben-heiten, wie Belastungen oder Rechte Dritter sowie die tatsächlichen Eigenschaften (Zustand, Aussattung etc.) werden dabei berücksichtigt.
Marktwergutachten können Sie