Immobilienbewertung bei Vermögensübertragungen und steuerlichen Bewertungsanlässen – besonders dann, wenn der angesetzte Immobilienwert die Besonderheiten der Immobilie nicht ausreichend berücksichtigt.
Ich unterstütze Erben, Beschenkte und deren Berater, wenn Zweifel daran bestehen, ob der vom Finanzamt angesetzte Immobilienwert den tatsächlichen Wert der Immobilie zutreffend abbildet.
In diesen Fällen kann ein Verkehrswertgutachten helfen, den niedrigeren gemeinen Wert fachlich nachvollziehbar darzustellen. Das ist insbesondere bei Erbschaften und Schenkungen relevant, wenn der Immobilienwert Grundlage der Besteuerung ist.
Zustand, Nutzung, mögliche Rechte und Belastungen sowie alle Besonderheiten, die den Wert beeinflussen können. Im Fokus steht dabei immer das konkrete Objekt.
CHRISTIAN SCHRÖTER
Sachverständiger für Immobilienbewertung
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