Verfügen Dritte über ein Verfügungsrecht an Ihrem Grundstück, so schränkt dies Ihre Grundstücksnutzung ein. Abzuschätzen inwieweit dies den Wert Ihrer Immobilie beeinflußt, ist eine der Aufgaben eines Immobilien-gutachters.
Typische Grundstücksbeschränkungen ergeben sich aus Grunddienstbarkeiten, Vormerkungen, Wohn- und Nutzungsrechten, Erbbau- oder Vorkaufsrechten sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
Weiterhin können Verfügungsbeschränkungen aus Baulasten erwachsen. Hierbei verpflichetet sich der Grund-stückseigentümer gegenüber der Baubehörde Nutzungen auf dem Grundstück zu dulden oder zu lassen. Typische Belastungen sind hier die Abstandsflächenbaulast, die Vereinigungsbaulast oder die Erschließungsbaulast.
Rechte und Belastungen können den Verkehrswert einer Immobilie erheblich mindern. Maßgeblich ist, wie stark sie Nutzung, Ertrag und Marktgängigkeit beeinflussen. Insbesondere die in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen Rechte sind deshalb ein wichtiger Prüfungs- und Bewertungsbaustein bei der Erstellung belastbarer Gutachten gegen überhöhte Wertansätze des Finanzamts.