Ertragspotentiale und Risiken

Ziel der Assetoptimierung ist die Identifikation und die Realisierung von Ertragspotentialen.  Eine Überprüfung der Ertragsfähigkeit erfolgt bei Bestandsimmobilien sowie im Rahmen des Erwerbs und der Veräußerung von bebauten / unbebauten Grundstücken.

 

Die Assetoptimierung ist erst dann erfolgreich, wenn die Erträge tatsächlich steigen und Objektrisiken erkannt und aufgelöst sind. Dies setzt aus meiner Sicht eine präzise rechtliche Bewertung und fokussierte Rechtsgestaltung bestehender und neuer Verträge rund um Ihre Immobilie voraus. Diesen rechtlichen Tätigkeitsbereich erfüllt für Sie Herr Rechtsanwalt Thorsten Schröter. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Universitätsdozent und als Referent vor Fachleuten auf dem Gebiet des Immobilienrechtes ist er Ihr Rechtsexperte rund um das Thema Erwerb, Veräußerung, Nutzung und Besitz von bebauten und unbebauten Grundstücken.

 

Sie erhalten also von erfahrenen Praktikern eine professionelle Umsetzung Ihrer Ziele.

 

Im Einzelnen gliedert sich der Optimierungsprozess wie folgt:

  • Prüfung der Assetunterlagen, insbesondere von Verträgen, Grundbuch, Flächenaufstellung etc.
  • Bericht über Verbesserungsmöglichkeiten
  • Prüfung des Objektzustands und seiner Ertragsfähigkeit
  • Marktrecherche mit Auswertung von Ist- und Sollerträgen
  • Strategie und Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen
  • Abschlussdokumentation in Form eines Marktwertgutachtens
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© Sachverständigenbüro Schröter