Leistungen, die über den üblichen Umfang der Gutachtenerstattung hinausgehen, wie etwa Aufmaßerstellungen, Massenermittlungen oder gesonderte Beratungsleistungen, werden viertelstundengenau auf Grundlage eines Stundensatzes von 150,00 € netto abgerechnet.
Der voraussichtliche Aufwand wird vorab möglichst belastbar eingeschätzt, damit Sie frühzeitig Klarheit über den zu erwartenden Kostenrahmen erhalten. Sofern gewünscht, kann auch insoweit ein Festhonorar vereinbart werden.