Für ein Gutachten werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
Bei Rückfragen können Sie mich sehr gern kontaktieren!
Nun, es komm ganz auf den Auftrag an. Bei einer Wertindikation ist eine Ortsbesichtigug vielleicht nicht unbedingt notwendig. Benötigen Sie jedoch eine fundierte Immobilieneinschätzung, so ist ein Vororttermin dringend angeraten bzw. sogar durch den Gesetzgeber vor-geschrieben.
Die Höhe des Honorars richtet sich grundsätzlich nach dem Bewertungszweck und dem hiermit verbundenen Aufwand. So erfordert eine Marktwerteinschätzung im Rahmen einer Ankaufs- oder Verkaufsberatung regelmäßig einen geringeren Aufwand als ein Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt. Welche Grundlagen für die Honorarbemessung maßgeblich sind, erfahren Sie hier.