Ein besonderer Schwerpunkt meiner gutachterlichen Objektprüfung liegt auf den tatsächlichen Nutzungs-aspekten der Immobilie. Dabei untersuche ich gezielt die Nutzungseinschränkungen und sonstigen objektspe-zifischen Nachteile, die den Verkehrswert senken und in schematischen Bewertungsverfahren häufig unzureichend erfasst werden.
Nutzungseinschränkungen ergeben sich sehr häufig aus Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs, aus baurechtlichen Vorgaben, insbesondere des vorbeugenden Brandschutzes, sowie aus kommunalen Satzungen, etwa der Baumschutzverordnung.
Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang diese Umstände die tatsächliche Nutzbarkeit der Immobilie einschränken.