Sie möchten klären, ob der angesetzte Immobilienwert bei einer Erbschaft, Schenkung oder Vermögensübertragung plausibel ist?
Für eine erste Kontaktaufnahme genügt zunächst eine kurze Beschreibung Ihres Bewertungsfalls. Vertrauliche Unterlagen oder Informationen müssen zu Beginn noch nicht
übersendet werden. In einem persönlichen Gespräch kann geklärt werden, ob eine Verkehrswertermittlung grundsätzlich sinnvoll erscheint und wie das weitere Vorgehen aussehen kann.
Wann eine Kontaktaufnahme sinnvoll sein kann
Eine erste Abstimmung ist insbesondere sinnvoll, wenn:
- eine Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung bewertet werden soll,
- der vom Finanzamt angesetzte Immobilienwert zu hoch erscheint,
- ein Steuerberater oder Rechtsanwalt eine gutachterliche Prüfung empfiehlt,
- vor einer geplanten Übertragung steuerliche Auswirkungen besser eingeordnet werden sollen,
- Zustand, Nutzung, Rechte und Belastungen zu Gunsten Dritter oder Sanierungsbedarf den Immobilienwert beeinflussen können,
- zunächst geklärt werden soll, ob ein Gutachten wirtschaftlich zweckmäßig ist.