Ich erstelle Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für unterschiedliche Bewertungsanlässe. Hierzu zählen insbe-sondere Bewertungen im Zusammenhang mit Erbschaft und Schenkung, An- und Verkaufsentscheidungen sowie weitere Fälle, in denen der Verkehrswert einer Immobilie fachlich fundiert und nachvollziehbar zu ermitteln ist.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt dabei auf Verkehrs-wertgutachten für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungs-steuer, insbesondere dann, wenn ein niedrigerer gemeiner Wert gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden soll.
Verkehrswergutachten können Sie