Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Ich erstelle Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für unterschiedliche Bewertungsanlässe. Hierzu zählen insbe-sondere Bewertungen im Zusammenhang mit Erbschaft und Schenkung, An- und Verkaufsentscheidungen sowie weitere Fälle, in denen der Verkehrswert einer Immobilie fachlich fundiert und nachvollziehbar zu ermitteln ist.

 

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt dabei auf Verkehrs-wertgutachten für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungs-steuer, insbesondere dann, wenn ein niedrigerer gemeiner Wert gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden soll.

Verkehrswergutachten können Sie

  • im Streitfall (Erbschaft, Scheidung etc.) als Wertbeweis verwenden
  • Finanzbehörden zum Nachweis des geringeren Wertes vorlegen
  • Zum Zweck der Bilanzierung verwenden
  • Als Unterstützung im Ankaufs- / Verkaufsprozess einsetzen

Gerne berate ich Sie persönlich zu Ihrem Bewertungsanlass und zur Frage, ob ein Gutachten im konkreten Einzelfall sinnvoll und wirtschaftlich zweckmäßig ist. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

+49 (0) 9189 40 95 31 5

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