Marktwertermittlung

Grundlage für Marktwertgutachten bildet in der Regel der

§194 BauGB. Hiernach wird der Marktwert durch den Preis bestimmt, der sich zum Bewertungsstichtag, im gewöhn-lichen Geschäftsverkehr erzielen lässt. Rechtliche Gegeben-heiten, wie Belastungen oder Rechte Dritter sowie die tatsächlichen Eigenschaften (Zustand, Aussattung etc.) werden dabei berücksichtigt.

Marktwergutachten können Sie

  • im Streitfall (Erbschaft, Scheidung etc.) als Wertbeweis verwenden
  • Finanzbehörden zum Nachweis des geringeren Wertes vorlegen
  • Zum Zweck der Bilanzierung verwenden
  • Als Unterstützung im Ankaufs- / Verkaufsprozess einsetzen

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